Qualität & Umwelt

Grundsatzerklärung der Geschäftsführung

Allgemeine Grundsätze

Ein wesentliches Gebot des Handelns der IDG GmbH ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Schonung der Umwelt. Optimaler Kundenservice, engagierte und hoch motivierte Mitarbeiter, hochwertige Leistungen, beste Qualität sowie größtmögliche Sicherheit und gesunde Arbeitsbedingungen sollen uns ermöglichen, auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Durch Innovation und ständige Optimierung von technischen und organisatorischen Abläufen wollen wir unsere Stellung als Unternehmen ausbauen. Die sicherheits- und umweltgerechte Planung und Auslegung unserer Leistungen werden durch ein unternehmensweites Managementsystem gesteuert.

Erfolg auf den Gebieten des Gesundheits- und Umweltschutzes verlangt engagiertes, kompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln aller Mitarbeiter der IDG GmbH. Dafür werden alle Mitarbeiter qualifiziert und motiviert. Jeder muss durch sein persönliches Verhalten Vorbild für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sein und dadurch Maßstäbe für Andere setzen.

Grundsätze für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Unser Ziel ist die innovative Übernahme der Unternehmensziele für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Qualität durch alle unsere Mitarbeiter in ihre persönlichen Arbeitsgebiete und deren Umsetzung.
Deshalb verpflichten wir uns:

  • zu innovativen Konzepten für dauerhafte sicherheits- und umweltgerechte Entwicklung
  • zu einem Managementsystem, das eigenverantwortlich Ziele auf dem Gebiet der Arbeitsleistung, der Sicherheit, des Umwelt- und Gesundheitsschutzes setzt, überprüft und fortschreibt
  • zur Information aller Beschäftigten und der Öffentlichkeit über Ausgangspunkte, Ziele und Ergebnisse des Unternehmens
  • zu einem Dialogkonzept, das Meinungen und Wünsche von Beschäftigten, Kunden und Öffentlichkeit aktiv aufnimmt und in der Fortschreibung der Zielsetzungen des Unternehmens berücksichtigt

 

Sichere Arbeitsleistungen

Alle Mitarbeiter der IDG GmbH sollen in ihren Bereichen darauf achten, dass die erbrachten Arbeitsleistungen bei richtiger Anwendung ungefährlich für Mensch und Umwelt sind. Unternehmenspartner und Kunden sind so zu informieren oder zu beraten, dass sie auf sichere Arbeitsleistungen vertrauen können.

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Jeder Mitarbeiter der IDG GmbH muss durch persönliche Zielsetzungen dazu beitragen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz weiter zu verbessern. Alle Mitarbeiter haben eine gemeinsame Verantwortung für die Arbeitssicherheit in ihren Bereichen. Sie sind verpflichtet, alle Arbeitsschutzvorschriften und Weisungen strikt einzuhalten. Unser Ziel ist es, durch Sicherheit und Gesundheitsschutz Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

Deshalb verpflichten wir uns:

  • die geltende Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsschutzregelungen einzuhalten, sowie die Einhaltung bei den Mitarbeitern durchzusetzen,
  • vorhandene Führungsinstrumente, wie Anerkennung und Kritik zu nutzen, sicherheitswidriges Verhalten anzusprechen, Ursachen zu analysieren und die Mitarbeiter zu motivieren, ihr Verhalten zu ändern,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz immer zum Thema zu machen, Mitarbeiter zu informieren und bei regelmäßigen Betriebs- und Baustellenbegehungen auf sicherheitsgerechtes Verhalten zu achten,
  • die Arbeitsschutzvorschriften den Mitarbeitern bekannt zu geben und unternehmensbezogen anzuwenden,
  • durch persönliche Vorbildwirkung die Mitarbeiter zu sicherheitsgerechten Verhalten aufzufordern.

In Schulungsprogrammen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, ist den Schnittstellen zwischen Mensch und Technik besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ursachen für Gefährdungen sind systematisch zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.

Umweltschutz

Für das Erreichen der Umweltschutzziele des Unternehmens tragen alle Mitarbeiter die Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, aus eigener Initiative zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen wenn Gefahr im Verzug ist, da Umweltschutz nicht nur die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen ist. Anlagen und Geräte sind so zu benutzen, dass die sichere Handhabung und der sichere Umgang mit Gefahrenstoffen, Abfällen oder sonstigen umweltbelastenden Stoffen gewährleistet werden.

Die Grundsatzerklärung ist mindestens alle 3 Jahre zu überarbeiten.